Die Kostenübernahme der Leistungen des Ambulanten Dienstes durch Pflegeversicherung, Krankenkasse, Sozialhilfeträger oder sonstige Stellen erfolgt je nach individueller Situation.
Es besteht die Möglichkeit, über die Verhinderungspflege, das Pflegeleistungsergänzungsgesetz und das Pflegeneuausrichtungsgesetz abzurechnen.
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch über Ihr persönliches Budget finanzieren oder als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wir beraten Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.